Abschlussanforderungen

(Quereinsteiger*innen)

(Stand 10.2019)

Abschlussanforderungen zur Erlangung des RIFS-Zertifikates „Systemische Therapie / Familientherapie“ in der Aufbauweiterbildung

  1. Nachweis der curricular geforderten Weiterbildungseinheiten.
  2. Nachweis von einer Live- oder  einer Videodemonstration im Rahmen der Supervision.
  3. Nachweis von mindestens 130 UE selbständig erbrachten Beratungs- und Therapiestunden mit verschiedenen Familien/Paaren unter begleitender Supervision (bis spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Weiterbildungscurriculums). Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien bzw. systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zentralen Prozesses und systemischer Interventionen).
  4. Nachweis von mind. 50 UE Intervisionsgruppentreffen (selbstorganisiert von den Weiterbildungsteilnehmenden).
  5. Nachweis von zwei ausführlich dokumentierten abgeschlossenen therapeutischen Prozessen, von denen einer mindestens 10 Sitzungen umfasst und der zweite Bericht mindestens fünf Sitzungen.
  6. Abschlusskolloquium über die systemtherapeutische Praxis der Teilnehmenden anhand der Fallberichte.

Die Nachweise der abgeschlossenen Berater-Weiterbildung eines anderen DGSF-Institutes nach aktuellen DGSF-Kriterien werden für das Zertifikat abschließend entsprechend dazugerechnet.

Die Systemische Weiterbildung kann mit dem Zertifikat „Systemische Therapie / Familientherapie RIFS“ abgeschlossen werden. Auf Antrag kann bei der DGSF die Anerkennung „Systemische Beratung und Therapie (DGSF)“ kostenpflichtig erworben werden.