Zulassungsvoraussetzungen Weiterbildung „Systemische Beratung“

1. Hochschul-/oder Fachhochschulabschluss (Bachelor oder Master) und psychosoziale Praxiserfahrungen

  • oder ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
  • oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
    und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
  • oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige Berufsausbildung)
    und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
    und Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 UE.

Der Nachweis erfolgt über ein Zeugnis und/oder ergänzende geeignete Unterlagen.

2. Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Beratung während der Weiterbildung.