Zulassungsvoraussetzungen Weiterbildung „Systemische Beratung“
1. Hochschul-/oder Fachhochschulabschluss (Bachelor oder Master) und psychosoziale Praxiserfahrungen
- oder ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
- oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
- oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige Berufsausbildung)
und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
und Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 UE.
Der Nachweis erfolgt über ein Zeugnis und/oder ergänzende geeignete Unterlagen.
2. Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Beratung während der Weiterbildung.